Noch vor wenigen Tagen haben wir berichtet, dass Dead Space 2 von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die Freigabe ab 18 Jahren erhalten hat. Das Spiel soll somit am 27. Januar 2011 für PlayStation 3, Xbox 360 und PC im deutschen Handel stehen. Dieses Release-Datum steht nun in Deutschland in Gefahr.
So steht auf der eigens eingerichteten Seite von EA:
"Der deutsche Sonderweg bei der Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen ist nun um ein absurdes Kapitel reicher. Nachdem die USK-Gutachter Dead Space 2 nach monatelangem Hin und Her eine 18+-Alterskennzeichnung gegeben haben, hat das bayerische Sozialministerium diese Entscheidung wieder kassiert und das sogenannte Appellationsverfahren aus der juristischen Mottenkiste geholt. Nun wird es eine erneute USK-Prüfung geben.
Das ist nun schon die sechste Prüfung! Diese wird aber erst irgendwann im Januar stattfinden. Dadurch wird der Releasetermin der USK-Version des Spiels gefährdet. Die deutschen Spieler haben das Nachsehen. Nach über 30.000 USK-Prüfungen ist dies nun das erste Mal überhaupt, dass ein Alterskennzeichnungsverfahren mit Hilfe des Appellationsverfahrens derart in die Länge gezogen wird. Das wollen wir nicht akzeptieren! Unterzeichnet die Petition, wir werden das Ergebnis der bayerischen Sozialministerin Frau Haderthauer übergeben. Die Zeit drängt!"
Wir hatten schon einmal über derartiges in der Vergangenheit berichtet. Hier der Beitrag nochmal für euch:
Bayerische Regierung will Reform des USK-Prüfverfahrens
Erkenntnisse über Onlinespielesucht sollen in Prüfung
berücksichtigt werden
Das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Horst
Seehofer verlangt offiziell eine Reform der Prüfverfahren, mit denen die
USK Altersfreigaben für Computerspiele vergibt. Sozialministerin
Haderthauer will die Möglichkeiten der BPjM erweitern, Programme auf den
Index zu setzen.
Christine
Haderthauer, bay. Sozialministerin
"Vor sadistischen und gewaltverherrlichenden Spielen müssen wir
unsere Jugend noch wirksamer schützen - hier brauchen wir einen
Wertekonsens mit der Spielewirtschaft: Solche Spiele gehören geächtet!",
sagte die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) nach
einem Kabinettstreffen der Seehofer-Regierung am
Dienstag, 5. Mai 2009. Bei der Sitzung hat die Ministerrunde einige
bereits seit längerem erwartete Beschlüsse gefasst.
So verlangt die bayerische CSU/FDP-Regierung weitreichende Änderungen am
Prüfverfahren der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). "Bisher
kann ein Spiel, wenn es einmal eine Altersfreigabe der USK erhalten
hat, nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
indiziert werden - diese Sperrwirkung
muss aufgehoben werden", so Haderthauer.
Rechtsexperten sehen da allerdings ein grundsätzliches Problem, weil die
Alterskennzeichnungen staatliche Verwaltungsakte sind - derzeit vom
Land Nordrhein-Westfalen. Rechtlich würde die geforderte Neuregelung
also bedeuten, dass eine Bundesbehörde wie die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) in der Lage wäre, den Verwaltungsakt
einer Landesbehörde aufzuheben.
Sozialministerin Haderthauer verlangt auch, dass die Kriterien für die
USK-Alterseinstufungen unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Damit meint sie vor allem
Forschungsergebnisse des umstrittenen Kriminologen Christian Pfeiffer,
der bei der Ministerrunde eine Woche zuvor als externer Experte anwesend
war. Haderthauer fordert, dass insbesondere die von Pfeiffers Forschungsinstitut oft beschworene Suchtgefahr von Spielen stärker beachtet wird. Laut dem aktuellen Drogenbericht der Bundesregierung gelten
derzeit 3 bis 7 Prozent der Internet- und Onlinespielenutzer als
süchtig, ebenso viele seien stark suchtgefährdet.
Haderthauer will auch, dass die Qualität der USK-Gutachten gesteigert
und die Zusammenarbeit mit der BPjM intensiviert wird. Allerdings ist
die Behörde bereits jetzt eng in die Arbeit der USK eingebunden - so ist
Elke Monssen-Engberding, Leiterin der BPjM, Mitglied im Beirat der USK.
Auf Anfrage von Golem.de äußerte sich Olaf Wolters vom Bundesverband
Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), der zugleich einer der
Geschäftsführer der USK ist:
"Wir begrüßen grundsätzlich jeden konstruktiven Vorschlag, der das
Alterskennzeichnungssystem des Jugendschutzgesetzes verbessern hilft.
Allerdings gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden
Kriterien unzureichend sind. Die Evaluation des Hans-Bredow-Institutes
im Auftrag von Bund und Ländern hat in ihrem Bericht jedenfalls die
Alterskennzeichen der USK als nachvollziehbar bezeichnet."
Wolters weist darauf hin, dass die USK
die Kriterien, nach denen Alterseinstufungen vorgenommen werden, selbst
nicht festlegt - die würden von unabhängigen
Jugendschutzsachverständigen und den ständigen Vertretern der Obersten
Landesjugendbehörden gemacht. "Weder die USK noch die Industrie
haben Einfluss auf die Kriterien und damit auf die Alterskennzeichen
selbst", sagte er. "Die USK organisiert die Verfahren und
unterstützt damit die Obersten Landesjugendbehörden bei
der Alterskennzeichnung."
Haderthauer will bei der anstehenden Konferenz der Jugend- und
Familienminister am 4. und 5. Juni 2009 die Unterstützung der anderen
Länder für die bayerischen Regelungen einfordern. Dass die in
ausreichender Zahl zustimmen, gilt als unwahrscheinlich. Haderthauer
fordert außerdem verdeckte Testkäufe durch Jugendliche.