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Startseite » 2010 » Dezember » 24 » Release von Dead Space 2 in Deutschland in Gefahr
Release von Dead Space 2 in Deutschland in Gefahr
Noch vor wenigen Tagen haben wir berichtet, dass Dead Space 2 von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die Freigabe ab 18 Jahren erhalten hat. Das Spiel soll somit am 27. Januar 2011 für PlayStation 3, Xbox 360 und PC im deutschen Handel stehen. Dieses Release-Datum steht nun in Deutschland in Gefahr.

So steht auf der eigens eingerichteten Seite von EA:

"Der deutsche Sonderweg bei der Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen ist nun um ein absurdes Kapitel reicher. Nachdem die USK-Gutachter Dead Space 2 nach monatelangem Hin und Her eine 18+-Alterskennzeichnung gegeben haben, hat das bayerische Sozialministerium diese Entscheidung wieder kassiert und das sogenannte Appellationsverfahren aus der juristischen Mottenkiste geholt. Nun wird es eine erneute USK-Prüfung geben.

Das ist nun schon die sechste Prüfung! Diese wird aber erst irgendwann im Januar stattfinden. Dadurch wird der Releasetermin der USK-Version des Spiels gefährdet. Die deutschen Spieler haben das Nachsehen. Nach über 30.000 USK-Prüfungen ist dies nun das erste Mal überhaupt, dass ein Alterskennzeichnungsverfahren mit Hilfe des Appellationsverfahrens derart in die Länge gezogen wird. Das wollen wir nicht akzeptieren! Unterzeichnet die Petition, wir werden das Ergebnis der bayerischen Sozialministerin Frau Haderthauer übergeben. Die Zeit drängt!"








Wir hatten schon einmal über derartiges in der Vergangenheit berichtet. Hier der Beitrag nochmal für euch:


Bayerische Regierung will Reform des USK-Prüfverfahrens

Erkenntnisse über Onlinespielesucht sollen in Prüfung berücksichtigt werden

Das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Horst Seehofer verlangt offiziell eine Reform der Prüfverfahren, mit denen die USK Altersfreigaben für Computerspiele vergibt. Sozialministerin Haderthauer will die Möglichkeiten der BPjM erweitern, Programme auf den Index zu setzen.

Christine 
Haderthauer, bay. Sozialministerin
Christine Haderthauer, bay. Sozialministerin
"Vor sadistischen und gewaltverherrlichenden Spielen müssen wir unsere Jugend noch wirksamer schützen - hier brauchen wir einen Wertekonsens mit der Spielewirtschaft: Solche Spiele gehören geächtet!", sagte die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) nach einem Kabinettstreffen der Seehofer-Regierung am Dienstag, 5. Mai 2009. Bei der Sitzung hat die Ministerrunde einige bereits seit längerem erwartete Beschlüsse gefasst.

So verlangt die bayerische CSU/FDP-Regierung weitreichende Änderungen am Prüfverfahren der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). "Bisher kann ein Spiel, wenn es einmal eine Altersfreigabe der USK erhalten hat, nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden - diese Sperrwirkung muss aufgehoben werden", so Haderthauer.

Rechtsexperten sehen da allerdings ein grundsätzliches Problem, weil die Alterskennzeichnungen staatliche Verwaltungsakte sind - derzeit vom Land Nordrhein-Westfalen. Rechtlich würde die geforderte Neuregelung also bedeuten, dass eine Bundesbehörde wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in der Lage wäre, den Verwaltungsakt einer Landesbehörde aufzuheben.

Sozialministerin Haderthauer verlangt auch, dass die Kriterien für die USK-Alterseinstufungen unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Damit meint sie vor allem Forschungsergebnisse des umstrittenen Kriminologen Christian Pfeiffer, der bei der Ministerrunde eine Woche zuvor als externer Experte anwesend war. Haderthauer fordert, dass insbesondere die von Pfeiffers Forschungsinstitut oft beschworene Suchtgefahr von Spielen stärker beachtet wird. Laut dem aktuellen Drogenbericht der Bundesregierung gelten derzeit 3 bis 7 Prozent der Internet- und Onlinespielenutzer als süchtig, ebenso viele seien stark suchtgefährdet.

Haderthauer will auch, dass die Qualität der USK-Gutachten gesteigert und die Zusammenarbeit mit der BPjM intensiviert wird. Allerdings ist die Behörde bereits jetzt eng in die Arbeit der USK eingebunden - so ist Elke Monssen-Engberding, Leiterin der BPjM, Mitglied im Beirat der USK.

Auf Anfrage von Golem.de äußerte sich Olaf Wolters vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), der zugleich einer der Geschäftsführer der USK ist: "Wir begrüßen grundsätzlich jeden konstruktiven Vorschlag, der das Alterskennzeichnungssystem des Jugendschutzgesetzes verbessern hilft. Allerdings gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Kriterien unzureichend sind. Die Evaluation des Hans-Bredow-Institutes im Auftrag von Bund und Ländern hat in ihrem Bericht jedenfalls die Alterskennzeichen der USK als nachvollziehbar bezeichnet."

Wolters weist darauf hin, dass die USK die Kriterien, nach denen Alterseinstufungen vorgenommen werden, selbst nicht festlegt - die würden von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen und den ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden gemacht. "Weder die USK noch die Industrie haben Einfluss auf die Kriterien und damit auf die Alterskennzeichen selbst", sagte er. "Die USK organisiert die Verfahren und unterstützt damit die Obersten Landesjugendbehörden bei der Alterskennzeichnung."

Haderthauer will bei der anstehenden Konferenz der Jugend- und Familienminister am 4. und 5. Juni 2009 die Unterstützung der anderen Länder für die bayerischen Regelungen einfordern. Dass die in ausreichender Zahl zustimmen, gilt als unwahrscheinlich. Haderthauer fordert außerdem verdeckte Testkäufe durch Jugendliche.


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